Unsere News - Baukostenvereinbarung
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
BGH zur Auswirkung der Vereinbarung einer Baukostenobergrenze auf das Architektenhonrar
Wird eine zwischen Architekt und Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze – dabei handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung zu der dem Architekten übertragenen Werkleistung – nicht eingehalten, ändert dies wegen des zwingenden Preisrechts der HOAI grundsätzlich nichts daran, dass der Architekt sein Honorar nach den höheren anrechenbaren Kosten abrechnen muss. Allerdings hat der Auftraggeber gegen den Architekten
-
Vorsicht vor Baukostenvereinbarungen!
Eine Baukostenvereinbarung in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag gemäß § 6 Abs. 2 HOAI 2009 ist unwirksam! Architekt oder Ingenieur können in diesem Falle das Honorar nach den tatsächlich höheren anrechenbaren Kosten berechnen! Nach Auffassung des BGH ist § 6 Absatz 2 HOAI 2009, der es den Parteien ermöglicht, schriftlich zu vereinbaren, dass das Honorar auf