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Zur Kostentragungspflicht des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren, wenn die Beweiserhebung unterbleibt
Wird eine vom Antragsteller beantragte Beweiserhebung im selbstständigen Beweisverfahren deshalb nicht durchgeführt, weil der vom Antragsteller angeforderte Auslagenvorschuss auch nach Erinnerung seitens des Gerichtes nicht eingezahlt wird, kann der Antragsteller durch isolierte Kostenentscheidung auf Antrag des Antragsgegners zur Tragung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens verpflichtet werden. 1. Kostenerstattungsansprüche des Antragsgegners im Zusammenhang mit der Durchführung
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OLG-Köln zur Wirksamkeit einer Schiedsgutachterabrede in einem Formularvertrag über die Errichtung eines Hauses mit Verbrauchern
1. Eine in einem vom Bauträger in einem formularmäßigen Kaufvertrag über die Errichtung eines Hauses mit einem Verbraucher verwendete Schiedsgutachterklausel, nach der Meinungsverschiedenheiten über Qualitäts- und Baumängel durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachverständigen auf Antrag der Parteien für die Parteien verbindlich geregelt werden sollen (§§ 317, 319 BGB), ist gemäß §