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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Achtung! Wichtiges BGH-Urteil: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen!
Ein wichtiges BGH – Urteil für Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer sowie Bauherren und Erwerber: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen! Der Leitsatz des Urteils lautet: „Steht dem Erwerber während des Verzuges des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in