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OLG Brandenburg zur fiktiven Abnahme einer Subunternehmerleistung durch den Generalunternehmer im Wege der Nutzungsüberlassung
Überlässt der GU (Hauptauftragnehmer) seinem Auftraggeber (dem Bauherrn) die von seinem Subunternehmer erbrachte Leistung zur Nutzung und nutzt der Auftraggeber daraufhin das Werk, liegt darin eine – fiktive – Abnahme der Subunternehmerleistung. Nach § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B gilt, wenn keine Abnahme verlangt wird und der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der
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OLG Düsseldorf zu Zahlungsansprüchen von Subunternehmern (Durchgriffsfälligkeit)
Achtung Subunternehmer: Hat der Auftraggeber an den Hauptauftragnehmer gezahlt, muss dieser auch an den Nachunternehmer Zahlung leisten. In seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf darauf hingewiesen, dass § 641 Abs. 2 BGB, der die sogenannte Durchgriffsfälligkeit regelt, nicht voraussetzt, dass zwischen den Arbeiten des Nachunternehmers und den vom Hauptauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Arbeiten vollständige