Unsere News - VOB/B
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Bauvertragsrecht: Kurze Gewährleistungsfrist gemäß VOB/B
Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen! Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen,
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OLG Frankfurt/M. zur Einbeziehung der VOB/B in einen Verbraucherbauvertrag
Das OLG Frankfurt bestätigt die ständige Rechtsprechung, wonach für eine wirksame Einbeziehung der VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) in einen Verbraucherbauvertrag auf Initiative des Unternehmers die vor oder bei Vertragsschluss für den Verbraucher gegebene Möglichkeit der Einsicht in den Text der VOB/B gewährleistet sein muss. Auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme vor oder
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Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss
Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss. 1. Ist eine Handelsgesellschaft (ein Vollkaufmann) Auftraggeber eines Bauvertrags, genügt es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag durch den Auftragnehmer, wenn dieser