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BGH zum Vorrang des Insolvenzmassebeschlags vor Grundpfandgläubigerrechten nach Rücknahme eines Antrags auf Zwangsverwaltung
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10.10.2013 mit den Auswirkungen der Aufhebung einer Zwangsverwaltung, welche parallel zu einem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Grundstückseigentümers erfolgt, auseinandergesetzt. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil sich für die die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubiger die Frage stellt, ob sie nach Aufhebung der Zwangsverwaltung infolge Antragsrücknahme einen bevorrechtigten Zugriff
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BGH: Spart ein Insolvenzschuldner aus unpfändbarem Einkommen Rücklagen an, werden diese pfändbar und unterliegem dem Insolvenzbeschlag
Der BGH hat mit Beschluss vom 26.09.2013 klargestellt, dass Sparrücklagen von Insolvenzschuldnern auch dann pfändbar sind, wenn sie aus unpfändbarem und damit zunächst dem Insolvenzbeschlag entzogenem Einkommen des Schuldners gebildet wurden. Der BGH begründet dies mit der Feststellung, dass das deutsche Recht keinen zeitlich unbegrenzten Schutz von Arbeitseinkommen vor dem Gläubigerzugriff vorsieht (vgl. BGH, Beschl.