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Hanseatisches OLG Hamburg: Ein Schadensprotokoll ist nicht automatisch ein Schuldanerkenntnis
Wenn zwischen den Parteien eines späteren Rechtsstreits zu einem Unfall- oder Schadensereignis ein „Schadensprotokoll“ angefertigt und unterzeichnet wird, so ist hierin nicht zwingend ein Schuldanerkenntnis des Schädigers zu sehen. So entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg im Fall eines Waschstraßenbetreibers hinsichtlich unstrittig an einem Kfz in der Waschstraße entstandener Lackschäden. Die Parteien hatten unmittelbar nach dem
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BGH: Irreführende Angaben eines Wirtschaftsprüfers gegenüber Vertriebsbeauftragten einer Anlagegesellschaft können eine Expertenhaftung anlog derjenigen von Wertgutachtern gegenüber einem Anleger auslösen
Ein Wirtschaftsprüfer, der als Abschlussprüfer einer Kapitalanlagegesellschaft in Vortragsveranstaltungen mit Vertriebsmitarbeitern der Gesellschaft irreführende Äußerungen über die Eigenkapitalstruktur der Gesellschaft und mithin über die Werthaltigkeit von Beteiligungen tätigt und dabei in Kauf nimmt, dass seine Äußerungen von den Vertriebsmitarbeitern bei der Gewinnung neuer Kapitalanleger (stiller Gesellschafter) als maßgebliches Verkaufsargument eingesetzt werden, haftet einem Anleger, der