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Abweichungen im Versicherungsschein vom Versicherungsantrag (§ 5 VVG) insbesondere in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Erster Fall: Eine Krankenschwester (VN) schloss im Frühjahr 2001 eine BU-Versicherung ab und erhielt von ihrem Versicherer (VR) eine Police, der unter anderem folgende Informationen zu entnehmen sind: Beginn der Versicherung 01.04.2001, 00:00 Uhr Ablauf der VersDauer 31.03.2018, 24:00 Uhr Ablauf der Leistungsdauer 31.03.2018, 24:00 Uhr Ablauf der Beitragszahlung 31.03.2018, 24:00 Uhr. Weiterhin heißt es,
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Aktuelle Probleme in der Berufsunfähigkeits(Zusatz-)versicherung: Die Leistungsdauer
Unter Berufung auf ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 20.11.2008 und ein Urteil des BGH vom 16.06.2010 kommt es zunehmend zu Meinungsverschiedenheiten zwischen BU-Versicherern und Ihren Versicherungsnehmern über die Leistungsdauer von Berufsunfähigkeits– bzw. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Es geht um die Frage, wie lange der BU-Versicherer nach dem Anerkenntnis einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit seine Versicherungsleistungen (im Wesentlichen sind dies