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Dauerbrenner im Versicherungsrecht: Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erst- oder Folgeprämie (§§ 37, 38 VVG)
Wie bereits mehrfach auf unserer Homepage berichten wir auch heute wieder von einem Fall einer unwirksamen Belehrung eines Versicherungsnehmers über die Folgen der Nichtzahlung der Erst- oder Folgeprämie (vgl. unsere Beiträge vom 25.05.2016 bzw. vom 29.03.2018). In einem weiteren von unserer Kanzlei erfolgreich vertretenen Fall hatte ein Kfz-Versicherer die Regulierung eines Vollkaskoschadens wegen einer verspäteten
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Kraftfahrzeugversicherung / Kaskoversicherung, Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG
Das OLG Köln hatte in einem Verfahren im Juli 2017 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Ein Versicherungsnehmer verursachte einen Kfz-Unfall, wobei unmittelbar nach dem Unfall bei ihm eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 2,19 Promille festgestellt wurde. Der Versicherungsnehmer stritt mit seinem Versicherer darüber, ob dieser verpflichtet war, Versicherungsschutz für das Unfallereignis zu gewähren. Der Versicherer berief sich
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OLG Stuttgart zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in den Versicherungsbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers
In vielen Kfz-Haftplichtversicherungen werden Beitragsermäßigungen z.B. für eine maximale Jahresfahrleistung, für die Unterbringung des Pkw in einer Garage oder in einem Parkhaus oder aus anderen Gründen vereinbart. Das OLG Stuttgart hatte sich mit einem Vertrag zu befassen, in dem der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer eine Beitragsermäßigung für eine maximale Jahresfahrleistung von 9.000 km vereinbart hatte.