Unsere News - Kfz-Haftpflicht
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Nochmals ein Praxistipp zu einem immer wieder aktuellen Thema: Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erst- oder der Folgeprämie
In meinen News vom 25.05.2016 habe ich darauf hingewiesen, dass Versicherer immer wieder Probleme damit haben, sich trotz Nichtzahlung der Erst- oder aber der Folgeprämie auf die gesetzlich vorgesehene Leistungsfreiheit in §§ 37 Abs. 2 oder 38 Abs. 2 VVG zu berufen. Konkret geht es hier um einen Versicherungsnehmer, der bei einem großen deutschen Versicherer
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Kraftfahrzeugversicherung / Kaskoversicherung, Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG
Das OLG Köln hatte in einem Verfahren im Juli 2017 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Ein Versicherungsnehmer verursachte einen Kfz-Unfall, wobei unmittelbar nach dem Unfall bei ihm eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 2,19 Promille festgestellt wurde. Der Versicherungsnehmer stritt mit seinem Versicherer darüber, ob dieser verpflichtet war, Versicherungsschutz für das Unfallereignis zu gewähren. Der Versicherer berief sich
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Praxistipp: Keine grundsätzliche Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers bei Nichtzahlung der Folgeprämie
Es kommt immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer einer KFZ-Haftpflichtversicherung ihre Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig zahlen. Wenn sich dann in der Zwischenzeit ein Unfall ereignet und der KFZ-Haftpflichtversicherer dem Unfallgegner gegenüber einstandspflichtig ist – ihm gegenüber kann der Versicherer sich nicht auf die fehlende Beitragszahlung berufen –, fordert der Versicherer in der Regel den an
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OLG Stuttgart zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in den Versicherungsbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers
In vielen Kfz-Haftplichtversicherungen werden Beitragsermäßigungen z.B. für eine maximale Jahresfahrleistung, für die Unterbringung des Pkw in einer Garage oder in einem Parkhaus oder aus anderen Gründen vereinbart. Das OLG Stuttgart hatte sich mit einem Vertrag zu befassen, in dem der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer eine Beitragsermäßigung für eine maximale Jahresfahrleistung von 9.000 km vereinbart hatte.
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OLG Karlsruhe zur getrennten versicherungsrechtlichen Beurteilung bei Zusammenfassung mehrerer Kfz-bezogener Verträge in einer Police
Das OLG Karlsruhe hatte sich am 18.01.2013 mit einem gar nicht untypischen Versicherungsfall zu beschäftigen: Die dortige Klägerin unterhielt bei dem beklagten Versicherer eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Versichert war ein Fahrzeug, welches nach dem Vortrag der Klägerin im Eigentum der Klägerin und ihres Ehemannes stand. Der Ehemann der Klägerin verursachte in einem alkoholbedingt absolut