Unsere News - Mängelbeseitigung
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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Nachlese: Wichtiges Urteil des OLG Nürnberg zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Abnahmeverweigerung wegen Archtiektenfehlern
Bauherren aufgepasst: Verjährungsfalle! Bei Verweigerung der Abnahme wegen Baumängeln oder wegen Fehlern des Architekten können Mängelansprüche ggfs. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von (nur) 3 Jahren verjähren. So hat das OLG Nürnberg bereits in einem Urteil vom 27.11.2013 entschieden. Bisher hat der Bundesgerichtshof für das neue, ab 01.01.2002 geltende Schuldrecht noch nicht entschieden, ob Mängelansprüche vor
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BGH: Wer auf eine Schwarzgeldabrede auf einen aus diesem Grunde nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche!
Wer auf eine Schwarzgeldabrede („Ohne Rechnung“ – Abrede) in einem deshalb nach §§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz, 134 BGB nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche! Mit dieser Entscheidung erhöht der BGH ein weiteres Mal das Risiko für die Parteien einer Schwarzgeldabrede In dem entschiedenen Urteilsfall
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OLG Brandenburg zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist
1. Enthält ein Werkvertrag (Bauträgervertrag) in Bezug auf eine Innentreppe keine Beschaffenheitsvereinbarung und wird nach dem Inhalt des Vertrages auch keine besondere Beschaffenheit vorausgesetzt, beurteilt sich die Frage nach dem Vorliegen eines Werkmangels danach, ob das Werk nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht
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OLG München: Kosten der Planung von Mängelbeseitigungsarbeiten und Bauleitung durch Architekten können ersatzfähige Kosten der Mängelbeseitigung auch dann sein, wenn die abgerechneten Kosten nicht auf einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Architekten beruhen und über den Mindestsätzen der HOAI liegen
1. Zu den von einem Auftragnehmer geschuldeten Kosten der Mängelbeseitigung gehören grundsätzlich auch erforderliche Kosten, die dadurch entstehen, dass der bauunkundige Auftraggeber die Mängelbeseitigung planen und überwachen lässt. 2. Auch wenn die Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten über die Planung und Überwachung der Mängelbeseitigungsarbeiten nicht die Voraussetzungen einer schriftlichen Honorarvereinbarung gemäß HOAI erfüllt