Unsere News - Erbrecht
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
Inkrafttreten der Europäischen Erbrechts-VO zum 17.08.2015 – Eine erste Bewertung
Zum 17.08.2015 trat für alle Erbrechtsfälle, die ab diesem Datum eingetreten sind, die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 04.07.2012 in Kraft. Die ErbVO gilt für die meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Ausnahme: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich). Sie schafft ein einheitliches Kollisionsrecht für die Bestimmung der internationalen
-
OLG Düsseldorf zur Erbenstellung bei nicht auffindbarem privatschriftlichem Testament
Das OLG Düsseldorf stellte im Beschluss vom 16.08.2013 klar, dass eine Erbenstellung aufgrund eines nicht auffindbaren privatschriftlichen Testaments nicht dadurch bewiesen werden kann, dass es Zeugen gibt, die bestätigen, dass der Erblasser mehrfach und bis zu seinem Tod hin auf Familienfeiern und ähnlichen Anlässen erklärt hat, dass er ein handschriftliches Testament mit einem ganz bestimmten
-
OLG Naumburg zu den Folgen des Verlustes eines Original-Testamentes
Das OLG Naumburg hat in einem Beschluss vom 29.03.2012 zu der Frage Stellung genommen, ob dann, wenn ein Originaltestament nicht vorgelegt kann, der Nachweis für eine Erbeinsetzung doch noch geführt werden kann. Nach geltendem Recht kann ein Erbe in einem handschriftlichen Testament oder in einer notariellen Urkunde bestimmt werden. Derjenige, der sich auf eine testamentarische
-
OLG Hamm zur Formgültigkeit eines handgeschriebenen Testaments
Das Oberlandesgericht Hamm präzisiert mit seinem Beschluss vom 02.10.2012, dass ein Testament nur dann als „eigenhändig geschriebenes Testament“ zu werten und damit als formgültig anzusehen ist, wenn es auf einer „unbeeinflussten Schreibleistung des Erblassers“ beruht. Besteht diesbezüglich Streit ist derjenige, welcher auf Grundlage dieses Testaments einen Erbschein beantragen möchte, beweispflichtig. Vorliegend hatte ein Dritter dem