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OLG Celle zu Schönheitsreparaturen bei gewerblichem Mietraum
Vermieter von Gewerberaum aufgepasst: Die Abwälzung der Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen durch AGB auf den zukünftigen Mieter ist bei Übergabe unrenovierter Geweberäume in der Regel unwirksam. Das gilt auch bei einem sog. Anschlussmietvertrag. 1. Seit dem Urteil des BGH vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 – ist es im Bereich des Wohnungsmietrechtes nicht mehr möglich,
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Mieter einer „vom Reißbrett gemieteten“, neu zu errichtenden Gewerbeimmobilie hat kein Recht zum Betreten der Baustelle
Ein Mieter, der vom Reißbrett eine noch zu erstellende Gewerbeimmobilie gemietet hat, verklagt den Vermieter auf Zutritt zur Baustelle, da er dort die Bauarbeiten überwachen und etwaige Baumängel dokumentieren will. Das Landgericht und anschließend auch das Kammergericht Berlin weisen das Begehren des Mieters zurück. Auch wenn der Überlassung der Mietsache an den Mieter die Errichtung
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Achtung Bauherren: Für Gewinnausfälle, die der Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebs infolge ungewöhnlich starker Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück erleidet, hat der Bauherr unter Umständen hohe Entschädigungszahlungen zu leisten!
1. Beeinträchtigungen eines Gewerbebetriebs durch Bautätigkeit auf einem benachbarten Grundstück sind vom Inhaber des Betriebes in der Regel hinzunehmen, solange die Beeinträchtigung das zumutbare Maß nicht überschreitet. Ein möglicher Umsatzrückgang und Ertragsverlust, der auf einer beispielsweise mit Lärm und Schmutz verbundenen Bautätigkeit auf einem Nachbargrundstück beruht, sind in der Regel zumutbar. 2. Analog § 906
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Umlagefähigkeit von Kosten des Centermanagers eines Einkaufszentrums
Eine Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum, die dem Mieter als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des Centermanagers auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam. Die Wirksamkeit der daneben ebenfalls vereinbarten anteiligen Umlage der Kosten der Verwaltung wird von der Nichtigkeit der versuchten Umlage der Kosten für den Centermanager nicht berührt. Der