Unsere News - Kostenausgleichsvereinbarungen
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AG Köln zu Kostenausgleichsvereinbarungen bei Lebensversicherungen
Das AG Köln hat in einem Urteil vom 30.05.2013 letztendlich die Klage der Versicherungsgesellschaft auf Zahlung aus einer Kostenausgleichsvereinbarung nach Widerruf des Versicherungsvertrags zurückgewiesen. Nach Ansicht des AG Köln ist die Kostenausgleichsvereinbarung nach § 134 BGB nichtig, da sie in ihrer konkreten Ausgestaltung sich mit den in § 169 Abs. 3 Satz 1, 2. HS,
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BGH: Neues zur Kostenausgleichsvereinbarung (Nettopolice)
Versicherer will absehbaren Präzedenzfall verhindern und beendet in letzter Sekunde prozesstaktisch zwei Revisionsverfahren
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LG Rostock: Neues zur selbständigen Kostenausgleichsvereinbarung (Nettopolice)
Das Landgericht Rostock befasste sich in einem Berufungsverfahren erneut mit der Wirksamkeit sogenannter Kostenausgleichsvereinbarungen (Nettopolice). Das LG kam in seinem Urteil vom 10.08.2012 anders noch als die 10. Zivilkammer des LG Rostock im Urteil vom 06.08.2010 – 10 O 137/10 (NJW-RR 2010, 1694) zu dem Ergebnis, dass derartige Vereinbarungen des Versicherers wirksam sind und
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Ansprüche des Versicherers aus einer selbständigen Kostenausgleichsvereinbarung
PrismaLife AG verzichtet vor dem AG Siegburg auf weitere Ansprüche aus einer selbständigen Kostenausgleichsvereinbarung