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Nochmals ein Praxistipp zu einem immer wieder aktuellen Thema: Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erst- oder der Folgeprämie
In meinen News vom 25.05.2016 habe ich darauf hingewiesen, dass Versicherer immer wieder Probleme damit haben, sich trotz Nichtzahlung der Erst- oder aber der Folgeprämie auf die gesetzlich vorgesehene Leistungsfreiheit in §§ 37 Abs. 2 oder 38 Abs. 2 VVG zu berufen. Konkret geht es hier um einen Versicherungsnehmer, der bei einem großen deutschen Versicherer
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OLG Frankfurt zur ärztlichen Feststellung einer Invalidität in der privaten Unfallversicherung
Im Rahmen der privaten Unfallversicherung müssen Versicherungsnehmer diverse Fristen und Anspruchsvoraussetzungen wahren, die Versäumung dieser Voraussetzungen führt oft zu einem Verlust des Anspruches auf eine Invaliditätsleistung. Diese Anspruchsvoraussetzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen (regelmäßig AUB genannt) und sind dort nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung transparent, das heißt verständlich, geschildert. Das OLG Frankfurt hatte sich nunmehr
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OLG Frankfurt zum Invaliditätsnachweis bei Unfallversicherungen
Gerade im Rahmen der privaten Unfallversicherung müssen Versicherungsnehmer diverse Fristen und Anspruchsvoraussetzungen wahren. Die Versäumung dieser Voraussetzungen führt oft zu einem Verlust des Anspruches auf eine Invaliditätsleistung durch den privaten Unfallversicherer. Diese Bedingungen ergeben sich aus dem Versicherungsfall und sind dort auch nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung transparent geschildert. Das OLG Frankfurt hatte sich nunmehr
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OLG Köln zur arglisten Obliegenheitsverletzung und zur ärztlichen Feststellung einer unfallbedingten Invalidität in der Unfallversicherung
In einem Urteil vom 03.05.2013 entschied das OLG Köln, dass im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung im Sinne des § 28 VVG eine fehlende oder aber nicht korrekte Belehrung des Versicherers die das Gesetz irrelevant ist. Das OLG Köln äußerte sich in dieser Entscheidung auch zum Inhalt der ärztlichen Invaliditätsfeststellung im Rahmen der privaten Unfallversicherung. In