Unsere News - Bauträgervertrag
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LG München I zur (ausnahmsweise) zulässigen Leistungsverfügung auf Besitzeinweisung bei Eigentumswohnung
1. Die Bestimmung in einem auf Betreiben des Bauträgers erstellten Notarvertrag, dass der Bauträger die Übergabe verweigern kann, wenn nicht alle bis dahin fälligen Raten gezahlt wurden, ist intransparent und unwirksam. 2. Die Erwerber einer Eigentumswohnung, die den vereinbarten Kaufpreis bis auf die Schlussrate (3,5 % bei vollständiger Fertigstellung) bezahlt, ihre Mietwohnung im Vertrauen auf
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Achtung! Wichtiges BGH-Urteil: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen!
Ein wichtiges BGH – Urteil für Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer sowie Bauherren und Erwerber: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen! Der Leitsatz des Urteils lautet: „Steht dem Erwerber während des Verzuges des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in
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Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger: Vorgaben zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmten Dritten sind im Formularvertrag unwirksam, auch bei Kauf durch einen Nachzügler
1. In einem formularmäßigen notariellen Kaufvertrag über den Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger ist eine Bestimmung unwirksam, wonach die Abnahmeerklärungen zum Gemeinschaftseigentum der Erwerber durch einen vom Bauträger vorgegebenen Sachverständigen oder durch den vom Bauträger eingesetzten ersten Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft abgegeben werden. 2. Auch der Erwerber, der eine Eigentumswohnung vom Bauträger erst nach der bereits
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OLG Brandenburg zur Frage, wann eine schwer begehbare Treppe mangelhaft ist
1. Enthält ein Werkvertrag (Bauträgervertrag) in Bezug auf eine Innentreppe keine Beschaffenheitsvereinbarung und wird nach dem Inhalt des Vertrages auch keine besondere Beschaffenheit vorausgesetzt, beurteilt sich die Frage nach dem Vorliegen eines Werkmangels danach, ob das Werk nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art nicht
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OLG-Köln zur Wirksamkeit einer Schiedsgutachterabrede in einem Formularvertrag über die Errichtung eines Hauses mit Verbrauchern
1. Eine in einem vom Bauträger in einem formularmäßigen Kaufvertrag über die Errichtung eines Hauses mit einem Verbraucher verwendete Schiedsgutachterklausel, nach der Meinungsverschiedenheiten über Qualitäts- und Baumängel durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachverständigen auf Antrag der Parteien für die Parteien verbindlich geregelt werden sollen (§§ 317, 319 BGB), ist gemäß §