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Keine unterjährige Aufhebung eines Ergebnisabführungs- und Beherrschungsvertrages mit einer abhängigen GmbH
Unternehmensverträge (Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge) zwischen einem beherrschenden Unternehmen und einer GmbH sind im GmbH-Recht nicht geregelt. Ihre Zulässigkeit ist aber allgemein anerkannt. Im Urteilsfall hatte ein beherrschendes Unternehmen aus Anlass der Veräußerung der Beteiligung an der beherrschten GmbH mit dieser eine unterjährige (eine vom Abrechnungsjahr abweichende) sofortige Aufhebung des Unternehmensvertrages (Ergebnis-Abführungsvertrages) vereinbart. Die Aufhebung des
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Erlöschen einer gesellschaftsvertraglichen Verlustausgleichsverpflichtung von GmbH-Gesellschaftern nach Insolvenzeröffnung?
Der Fall: An einer Trägergesellschaft in Form einer GmbH, die ein Technologiezentrum errichtet hatte, waren u.a. ein Landkreis, eine Gemeinde sowie eine weitere GmbH beteiligt, die – ebenso wie die Trägergesellschaft – im Jahre 2011 in Insolvenz fiel. Aus einem regionalen Förderprogramm zum Zwecke der Förderung der Infrastruktur hatte die Trägergesellschaft nach ihrer Gründung im
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BGH: Gesellschafter einer durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelösten GmbH können nicht die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen
Über das Vermögen der in der entschiedenen Handelsregistersache beteiligten GmbH wurde im April 2011 das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Am 10. Mai 2011 wurde von Amts wegen die Auflösung der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen. Durch rechtkräftigen Beschluss des Amtsgerichts vom 04.06.2013 wurde das Insolvenzverfahren gemäß § 200 InsO nach vollzogener Schlussverteilung aufgehoben. Dies wurde
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Fristgerechte und nachgeschobene fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages: Kein einheitlicher Rechtsweg für die Klage des gekündigten Geschäftsführers?
Bei ordentlicher Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages, nachfolgender Abberufung als Geschäftsführer (und bezahlter Freistellung) und anschließender nachgeschobener fristloser Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags können sich für eine Klage gegen die ordentliche Kündigung einerseits und gegen die fristlose Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags andererseits unterschiedliche Rechtswege ergeben. Dem Vernehmen nach hat das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.11.2013 (die Beschlussgründe liegen uns noch
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Ausscheiden als GmbH-Geschäftsführer – Rechtstipps zur Haftungsvermeidung
1. Die Entlastung eines Geschäftsführers durch die Gesellschafterversammlung, die ihm anlässlich seiner Abberufung für die zurückliegende Amtszeit erteilt wird, hat nur eine beschränkte Reichweite. Sie stellt den Geschäftsführer nur von solchen Ersatzansprüchen frei, die im Zeitpunkt der Beschlussfassung bekannt oder jedenfalls erkennbar waren. 2. Will der Geschäftsführer darüber hinaus auch von Ersatzansprüchen der Gesellschaft entlastet