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Unternehmer aufgepasst: Aus Umsatzinteresse unterlassene Aufklärung kann teuer werden!
Im dem vom OLG Oldenburg in II. Instanz rechtskräftig entschiedenen Fall hatte ein Sanitärunternehmer – dies stand nach Durchführung der Beweisaufnahme fest – den Kläger, der sich für eine neue Heizungsanlage interessiert hatte, einseitig und falsch dahin beraten, durch den bloßen Austausch der vorhandenen Ölheizung gegen eine Wärmepumpenalge könne er die Beheizung seines Objekts deutlich
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BMF zum Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Abschlagszahlungen für Werkleistungen
Mit Urteil vom 14.05.2014, veröffentlicht in Teil II des Bundessteuerblatts, S. 968, hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass bei Planungsleistungen eines Ingenieurs gemäß § 8 Abs. 2 HOAI (1995) Gewinnrealisierung nicht erst mit der Abnahme oder Erstellung der Honorarschlussrechnung eintritt, sondern schon dann, wenn der Anspruch auf Abschlagszahlung entstanden ist. In dem Zusammenhang verwies der BFH
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Vorsicht, Handwerker und Bauunternehmer – jetzt können Geschäfte „ohne Rechnung“ für den Auftragnehmer noch teurer werden als bisher!
1. Der Unternehmer, der sich den vereinbarten Werklohn ganz oder teilweise ohne Rechnungsstellung und Abführung von Umsatzsteuer auszahlen lässt, verstößt gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz. 2. Kann der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers (vgl. Ziffer 1.) erkennen und will er diesen Umstand zu seinem Vorteil nutzen, ist der Werkvertrag wegen Verstoßes gegen
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Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss
Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss. 1. Ist eine Handelsgesellschaft (ein Vollkaufmann) Auftraggeber eines Bauvertrags, genügt es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag durch den Auftragnehmer, wenn dieser
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Vorsicht Bauherren – wer Bauarbeiten „schwarz“ ausführen lässt, hat in der Regel keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung!
1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzarbG enthält das Verbot des Abschlusses eines Werk-/Bauvertrags, der Regelungen enthält, die der Steuerverkürzung dienen. Ein Verstoß gegen dieses Verbot führt zur Nichtigkeit des Vertrages gem. § 134 BGB, wenn der Unternehmer vorsätzlich gegen das Verbot verstößt und der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers kennt und zu seinem
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BGH zum Winterdienstvertrag: Dienst- oder Werkvertrag?
Der Bundesgerichtshof hat eine jüngst ergangenen Entscheidung zum „Winterdienstvertrag“ gefällt, mit der er die von den Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage geklärt hat, ob es sich um einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag handelt. Bedeutsam ist die Unterscheidung bspw. für den Vergütungsanspruchs des beauftragen Unternehmens im Falle der Schlechterfüllung. Misst man dem Vertrag überwiegend dienstvertraglichen Charakter bei,