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BGH zur Haftung des Versicherungsmaklers als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Auftraggebers
In seiner Entscheidung vom 10.03.2016 hat der Bundesgerichtshof ausführlich zu der umfassenden Pflichtenstellung und der daraus folgenden sehr weitreichenden Haftung des Versicherungsmaklers gegenüber einem Auftrag gebenden Unternehmen Stellung genommen. Dabei hat er in mehreren Leitsätzen die für die Praxis wichtigen Grundlagen und Grundsätze der Haftung dargestellt und auf eine prozessrechtliche hingewiesen. 1. Die Pflichten des
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BGH zum Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung von Barrierefreiheit in einer Wohnungseigentumsanlage
1. Ein Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Einbau eines Personenaufzuges im gemeinschaftlichen Treppenhaus der Wohnungseigentumsanlage auch auf eigene Kosten nur dann, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer dem zustimmen. Das gilt – so der BGH – auch dann, wenn der die Baumaßnahme beabsichtigende Wohnungseigentümer oder die von ihm und seiner Frau häufig betreute Enkeltochter wegen einer Gehbehinderung die
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Vermieter aufgepasst: Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung
Die Verletzung der Pflicht zum Angebot einer freiwerdenden Alternativwohnung macht die Kündigung nicht unwirksam, verpflichtet den Vermieter aber zum Schadenersatz! 1. Eine (außen) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann eine Eigenbedarfskündigung mit dem Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen begründen, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist entsprechend anzuwenden. 2. Ein Vermieter, der wegen
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Reservierungsgebühr beim Makler: In Verbraucherverträgen unzulässig?
Das Landgericht Berlin hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin einem Berliner Maklerunternehmen die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr in einem Verbraucherformularvertrag untersagt. Nach Auffassung des LG Berlin widerspricht eine Reservierungsgebühr als zusätzliche, neben der typischen Vergütung des Maklers in Form der Courtage stehende erfolgsunabhängige Vergütung dem gesetzlichen Leitbild des Maklerrechts. Die Reservierungsgebühr benachteiligte wegen ihrer Erfolgsunabhängigkeit
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BFH zur steuerlichen Anerkennung einer Altersversorgung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
Die steuerliche Anerkennung einer Altersversorgung für den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft setzt auch bei mittelbaren Versorgungszusagen die Gewährleistung der sogenannten Erdienensdauer von 10 Jahren voraus. Ist der Zeitraum zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Eintritt in den Ruhestand von nur kürzerer Dauer, kann der begünstigte Gesellschafter-Geschäftsführer die Altersversorgung nach der Diktion der Rechtsprechung nicht erdienen.
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OLG Celle zu Schönheitsreparaturen bei gewerblichem Mietraum
Vermieter von Gewerberaum aufgepasst: Die Abwälzung der Verpflichtung zu laufenden Schönheitsreparaturen durch AGB auf den zukünftigen Mieter ist bei Übergabe unrenovierter Geweberäume in der Regel unwirksam. Das gilt auch bei einem sog. Anschlussmietvertrag. 1. Seit dem Urteil des BGH vom 18.03.2015 – VIII ZR 185/14 – ist es im Bereich des Wohnungsmietrechtes nicht mehr möglich,
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Unternehmer aufgepasst: Aus Umsatzinteresse unterlassene Aufklärung kann teuer werden!
Im dem vom OLG Oldenburg in II. Instanz rechtskräftig entschiedenen Fall hatte ein Sanitärunternehmer – dies stand nach Durchführung der Beweisaufnahme fest – den Kläger, der sich für eine neue Heizungsanlage interessiert hatte, einseitig und falsch dahin beraten, durch den bloßen Austausch der vorhandenen Ölheizung gegen eine Wärmepumpenalge könne er die Beheizung seines Objekts deutlich
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BGH-Grundsatzurteil zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für Wohnraummietverträge
1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, nicht auf die im Mietvertrag davon abweichend – größer oder kleiner – angegebene Mietfläche. 2. Bei der Ermittlung des erhöhten Mietbetrages ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB zu berücksichtigen. Unter teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof
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Unzulässiges Wohnen im Teileigentum – Verjährung oder Verwirkung?
Die zu einem Teileigentum gehörenden, im Souterrain gelegenen und in der Teilungserklärung als Hobby-, Vorrats- und Kellerräume sowie Flure ausgewiesenen Räume werden seit Jahren, zuletzt zweimal nach dem Jahre 2007 (neu) als Wohnraum vermietet. Nach Erwerb eines im Objekt belegenen anderen Sondereigentums im Jahre 2007 verlangt die Klägerin Unterlassung der Nutzung zu Wohnzwecken. Der Beklagte