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OLG Hamm: Überraschende Ansichten zur zulässigen Höhe einer in Auftraggeber-AGB vereinbarten Vertragsstrafe und zur Beweislast für das Verschulden des Auftragnehmers
1. Eine Vertragsstrafe in AGB des Auftraggebers, die den Bauunternehmer für den Verzugsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % je angefangener Kalenderwoche, höchstens von 5 % der Auftragssumme verpflichtet, soll wirksam sein. 2. Verschieben die Parteien des Bauvertrags einen Fertigstellungstermin einvernehmlich auf ein anderes Datum, bezieht sich die Vertragsstrafe nur dann auf
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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Bauvertragsrecht: Kurze Gewährleistungsfrist gemäß VOB/B
Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen! Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen,
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Rechtssicherheit für Auftraggeber: BGH bestätigt die Wirksamkeit eines vereinbarten außerordentlichen Kündigungsrechts bei Insolvenzeigenantrag des Auftragnehmers
Nachlese zu einem wichtigen baurechtlichen Urteil des BGH: Auf diese Entscheidung hatte die Bauvertragspraxis lange gewartet. Endlich hatte der Bundesgerichtshof Gelegenheit, zur Wirksamkeit eines vertraglich vereinbarten Rechts zur fristlosen Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber bei Stellung eines Insolvenzeigenantrags des Auftragnehmers Stellung zu nehmen. Im entschiedenen Fall ging es um die Wirksamkeit von § 8
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OLG Düsseldorf: Ist eine Vertragsstrafe hinfällig, wenn der Fertigstellungstermin einvernehmlich verschoben wird?
Zu dieser sehr häufig praktisch werdenden Fragestellung hat das OLG Düsseldorf im Urteil vom 07.04.2016 folgende Antworten gegeben: 1. Bei einer einvernehmlichen Verschiebung des Baufertigstellungstermins ist eine Vertragsstrafe im Hinblick auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt nicht ohne Weiteres verwirkt. Anmerkung: Denn die Zustimmung des Auftraggebers zu einem neuen Terminplan des Auftragnehmers, der einen späteren Fertigstellungszeitpunkt
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Unternehmer aufgepasst: Aus Umsatzinteresse unterlassene Aufklärung kann teuer werden!
Im dem vom OLG Oldenburg in II. Instanz rechtskräftig entschiedenen Fall hatte ein Sanitärunternehmer – dies stand nach Durchführung der Beweisaufnahme fest – den Kläger, der sich für eine neue Heizungsanlage interessiert hatte, einseitig und falsch dahin beraten, durch den bloßen Austausch der vorhandenen Ölheizung gegen eine Wärmepumpenalge könne er die Beheizung seines Objekts deutlich
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BGH: Wer auf eine Schwarzgeldabrede auf einen aus diesem Grunde nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche!
Wer auf eine Schwarzgeldabrede („Ohne Rechnung“ – Abrede) in einem deshalb nach §§ 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz, 134 BGB nichtigen Bauvertrag zahlt, ist sein Geld für immer los und hat auch keine Gewährleistungsansprüche! Mit dieser Entscheidung erhöht der BGH ein weiteres Mal das Risiko für die Parteien einer Schwarzgeldabrede In dem entschiedenen Urteilsfall
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Der Versuch, bei der Beantwortung einer Vertragsofferte Annahmewillen zu suggerieren, dem Anbietenden tatsächlich aber geänderte Bedingungen unterzuschieben, kann auch „nach hinten losgehen“!
Wer bei der Annahme eines ihm unterbreiteten Angebots zum Abschluss eines (Bau-) Vertrags seinen davon in Teilen abweichenden Vertragswillen nicht klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt, sondern in den Vertragstext des Angebots Teile des ursprünglichen Textes gegen von ihm in wesentlicher Hinsicht geänderte Textpassagen mit gleichem Schriftbild so einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar
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OLG-Köln zur Wirksamkeit einer Schiedsgutachterabrede in einem Formularvertrag über die Errichtung eines Hauses mit Verbrauchern
1. Eine in einem vom Bauträger in einem formularmäßigen Kaufvertrag über die Errichtung eines Hauses mit einem Verbraucher verwendete Schiedsgutachterklausel, nach der Meinungsverschiedenheiten über Qualitäts- und Baumängel durch einen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer benannten Sachverständigen auf Antrag der Parteien für die Parteien verbindlich geregelt werden sollen (§§ 317, 319 BGB), ist gemäß §