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BGH zur Frage falscher Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
In einem ausführlichen Aufsatz zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für die Internetplattform dasinvestment.com hat Rechtsanwalt Markus von Laufenberg sich mit dem BGH-Urteil vom 25.11.2015 beschäftigt. Der Aufsatz analysiert die Besonderheiten des Falles ebenso wie die sich für Versicherer, Versicherte und beteiligte Makler hieraus ergebenden Konsequenzen. Die Volltextversion finden Sie hier. [BGH, Urt. v. 25.11.2015 – Az.
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Nachlese: Wichtiges Urteil des OLG Nürnberg zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Abnahmeverweigerung wegen Archtiektenfehlern
Bauherren aufgepasst: Verjährungsfalle! Bei Verweigerung der Abnahme wegen Baumängeln oder wegen Fehlern des Architekten können Mängelansprüche ggfs. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von (nur) 3 Jahren verjähren. So hat das OLG Nürnberg bereits in einem Urteil vom 27.11.2013 entschieden. Bisher hat der Bundesgerichtshof für das neue, ab 01.01.2002 geltende Schuldrecht noch nicht entschieden, ob Mängelansprüche vor
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Vorsicht vor Fake-Rechnungen von .DE Deutsche Domain!
Der Fantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Nach diesem Prinzip wird derzeit wieder ein ebenso durchschaubarer wie dreister Versuch gestartet, unachtsame Internetnutzer zu schröpfen. Unter dem irreführenden Namen .DE Deutsche Domain, der mutmaßlich Post von der die .de-Domains verwaltenden DENIC vortäuschen soll, werden derzeit Spammails mit einer „Rechnung“ im Anhang versendet. Der Mailtext zeigt bereits,
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Rechtsschutzversicherte aufgepasst: Prüfen Sie etwaige Erstattungsansprüche gegen Ihren Rechtsschutzversicherer auf Verjährung zum 31.12.2015!
In einer Entscheidung vom Anfang dieses Jahres hat der für Versicherungsfragen zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine langjährige Rechtsprechung zur Frage der zeitlichen Anknüpfung des Entstehens eines Rechtsschutzversicherungs-falles aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist für Rechtsschutzversicherer wie Versicherte von nachhaltiger Bedeutung, weil sie einerseits erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung von Rechtsschutz in der Zukunft haben wird. Das
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Inkrafttreten der Europäischen Erbrechts-VO zum 17.08.2015 – Eine erste Bewertung
Zum 17.08.2015 trat für alle Erbrechtsfälle, die ab diesem Datum eingetreten sind, die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 04.07.2012 in Kraft. Die ErbVO gilt für die meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Ausnahme: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich). Sie schafft ein einheitliches Kollisionsrecht für die Bestimmung der internationalen
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Patienten aufgepasst! BGH zum „Beginn der Heilbehandlung“ am Beispiel der Zahnbehandlungs- und Zahnersatzzusatzversicherung
Zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer entsteht immer wieder Streit darüber, wann der Versicherungsfall im Rahmen von Zahnbehandlungs- und Zahnersatz-Zusatzversicherungen entsteht. Diese Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn eine solche Zusatzversicherung nicht mehr in jungen Jahren abgeschlossen wird, was gar nicht so selten geschieht, da die Versicherer sehr intensiv um den Abschluss derartiger Zusatzversicherungen werben. Die
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BGH zum Aussageverweigerungsrecht des – ggf. geschiedenen – Ehepartners des Geschäftsführers im Rechtsstreit der GmbH
Kann auch der – gegebenenfalls geschiedene – Ehepartner eines Geschäftsführers als Zeuge im Rechtsstreit der GmbH mit einer dritten Partei die Aussage verweigern? Im deutschen Zivilprozessrecht gilt der sogenannte formale Parteibegriff. Danach kann, wer Partei eines Rechtsstreits ist, nicht Zeuge sein (und umgekehrt). Der Prozesspartei sind ihre Organe gleichgestellt, beispielsweise der Geschäftsführer der GmbH oder
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Architekten aufgepasst: Der Bauherr muss gegebenenfalls vom Architekten nach einem etwaigen Kostenrahmen gefragt werden!
Auch wenn im Architektenvertrag keine Kostenobergrenze vorgesehen ist und auch wenn der Bauherr nicht von sich aus auf sein maximales Budget hinweist, kommt eine Haftung des Architekten in Betracht. In Anlehnung an ein Urteil des BGH vom 21.03.2013 nimmt das OLG München eine Pflicht des (nur) mit den Leistungsphasen 6 bis 8 (!) beauftragten Architekten
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Wichtiger Tip für Versicherungsnehmer zum Thema Pfändungsschutz bei Kapitallebensversicherungen
Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Pfändungsschutz und zwar auch dann nicht, wenn in ihnen ein Rentenwahlecht vereinbart worden ist. Aus diesem Grund kann nach § 167 VVG jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schutz der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851 c Abs. 1