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Achtung Grundstückseigentümer: Haftung für einen Schaden auf dem Nachbargrundstück, der seine Ursache in Reparaturarbeiten am eigenen Grundstück hat, auch ohne Verschulden!
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend §§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 Abs. 1 BGB Wenn ein Grundstückseigentümer Reparaturarbeiten an seinem eigenen Grundstück in Auftrag gibt, diese einen Brand auf dem eigenen Grundstück auslösen und dadurch das Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen wird, haftet er auch dann, wenn er den Handwerker sorgfältig ausgesucht hat und wenn er diesem
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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Aktuelles zum (widerruflichen) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung:
Die Grundsätze zu dem sogenannten Bezugsrecht auf den Todesfall wurden in den News zu dem Beschluss des BGH vom 10.04.2013 bereits dargestellt. Ergänzend zu den Ausführungen des BGH ist auf ein Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2002 – 20 U 6/01 -, r+s 2002, 390 und auf BGH, Urteil v. 28.04.2010 – IV ZR 73/08-,
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Unwirksame Ausschlussklausel in einer Restschuldversicherung
Das LG Dortmund hatte in einem Urteil vom 12.07.2017 über eine Ausschlussklausel in einer sogenannten Restschuldlebensversicherung zu entscheiden: In den Allgemeinen Bedingungen für die Restschuldlebensversicherung war Folgendes geregelt: (1) Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen bei Tod durch Ihnen bei Antragstellung bekannte Erkrankungen, ihrer Folgen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung
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Bauvertragsrecht: Kurze Gewährleistungsfrist gemäß VOB/B
Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen! Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen,
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Kraftfahrzeugversicherung / Kaskoversicherung, Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG
Das OLG Köln hatte in einem Verfahren im Juli 2017 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Ein Versicherungsnehmer verursachte einen Kfz-Unfall, wobei unmittelbar nach dem Unfall bei ihm eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 2,19 Promille festgestellt wurde. Der Versicherungsnehmer stritt mit seinem Versicherer darüber, ob dieser verpflichtet war, Versicherungsschutz für das Unfallereignis zu gewähren. Der Versicherer berief sich
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Unterschiedliche Entstehung und Fälligkeit des Schadensersatzanspruchs wegen eines Mangelschadens und eines „Folge“-Schadens
1. Der Bauträger, der Schallschutzmängel verursacht hat, schuldet im Wege des Schadensersatzes gemäß § 634 BGB neben den eigentlichen Kosten der Beseitigung der Schallschutzmängel auch Ersatz der erforderlichen Kosten einer notwendigen Hotelunterbringung für die Dauer der Mängelbeseitigungsmaßnahmen, darüber hinaus auch Schadensersatz für einen teilweisen Wohnflächenverlust. 2. Steht nach dem eingeholten Sachverständigen-gutachten fest, dass eine Hotelunterbringung
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Nachträglicher Fortfall einer Vertragsstrafenvereinbarung
1. Wird ein mit einer Vertragsstrafe bewehrter Baufertigstellungstermin einvernehmlich verschoben, wird die Vertragsstrafe, bezogen auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt, nicht verwirkt. 2. Für den einvernehmlich neu festgelegten Fertigstellungs-termin gilt die im Vertrag vorgesehene Vertragsstrafe nicht automatisch, sondern dann, wenn sie nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien auch für diesen verschobenen Termin wiederum gelten soll. 3.
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Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung einer Bauausführung, die nicht die Mindeststandards der anerkannten Regeln der Technik einhält
1. Hat eine Bauleistung (Werkleistung) unter anderem den Zweck, das Risiko bestimmter Gefahren bzw. von bestimmten Belästigungen abzuwehren, reicht für die Feststellung eines Werkmangels bereits die Gefahr des Risikos der Verwirklichung der Gefahr (z. B. Durchbiegen von Treppenstufen mangels DIN-gerechter Stufenstärke; Risiko von Schallimmissionen durch Nichtgewährleistung der geschuldeten gängigen Schallschutzstandards) aus. 2. Es ist zwar