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Umfang der Sanierungspflichten der Wohnungseigentümergemeinschaft in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau
1.Wenn der Erhalt der Gebäudesubstanz gefährdet ist, ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, das gemeinschaftliche Eigentum zu sanieren. Besteht Sanierungsbedarf, ist aber die Gebäudesubstanz noch nicht gefährdet, kann eine Sanierungspflicht der Wohnungseigentümergemein-schaft nur aufgehoben werden, indem durch eine Änderung der Teilungserklärung der Nutzungszweck der betroffenen Einheiten geändert wird und die betroffenen Einheiten entsprechend dem geänderten Nutzungszweck trotz
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OLG Hamm: Überraschende Ansichten zur zulässigen Höhe einer in Auftraggeber-AGB vereinbarten Vertragsstrafe und zur Beweislast für das Verschulden des Auftragnehmers
1. Eine Vertragsstrafe in AGB des Auftraggebers, die den Bauunternehmer für den Verzugsfall zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 1 % je angefangener Kalenderwoche, höchstens von 5 % der Auftragssumme verpflichtet, soll wirksam sein. 2. Verschieben die Parteien des Bauvertrags einen Fertigstellungstermin einvernehmlich auf ein anderes Datum, bezieht sich die Vertragsstrafe nur dann auf
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Nochmals ein Praxistipp zu einem immer wieder aktuellen Thema: Die Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erst- oder der Folgeprämie
In meinen News vom 25.05.2016 habe ich darauf hingewiesen, dass Versicherer immer wieder Probleme damit haben, sich trotz Nichtzahlung der Erst- oder aber der Folgeprämie auf die gesetzlich vorgesehene Leistungsfreiheit in §§ 37 Abs. 2 oder 38 Abs. 2 VVG zu berufen. Konkret geht es hier um einen Versicherungsnehmer, der bei einem großen deutschen Versicherer
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Achtung Grundstückseigentümer: Haftung für einen Schaden auf dem Nachbargrundstück, der seine Ursache in Reparaturarbeiten am eigenen Grundstück hat, auch ohne Verschulden!
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend §§ 906 Abs. 2 S. 2, 1004 Abs. 1 BGB Wenn ein Grundstückseigentümer Reparaturarbeiten an seinem eigenen Grundstück in Auftrag gibt, diese einen Brand auf dem eigenen Grundstück auslösen und dadurch das Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen wird, haftet er auch dann, wenn er den Handwerker sorgfältig ausgesucht hat und wenn er diesem
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Eine für alle Bauvertragsparteien wichtige Rechtsprechungsänderung des BGH:
Kein Anspruch auf Schadensersatz (kleiner Schadensersatz) für nichtbeseitigte Mängel nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten Der Bundesgerichtshof hat am 22.02.2018 seine bisherige jahrzehntelange Rechtsprechung zum Schadensersatzanspruch für nichtbeseitigte Mängel, berechnet nach den fiktiven Mängelbeseitigungskosten, aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung wird sich zumindest in allen Bereichen des Werkvertragsrecht – im Bereich der Bau-, Architekten- und Ingenieurverträge – auswirken. Im Folgenden
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Aktuelles zum (widerruflichen) Bezugsrecht für den Todesfall in einer Lebensversicherung:
Die Grundsätze zu dem sogenannten Bezugsrecht auf den Todesfall wurden in den News zu dem Beschluss des BGH vom 10.04.2013 bereits dargestellt. Ergänzend zu den Ausführungen des BGH ist auf ein Urteil des OLG Hamm vom 13.03.2002 – 20 U 6/01 -, r+s 2002, 390 und auf BGH, Urteil v. 28.04.2010 – IV ZR 73/08-,
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Unwirksame Ausschlussklausel in einer Restschuldversicherung
Das LG Dortmund hatte in einem Urteil vom 12.07.2017 über eine Ausschlussklausel in einer sogenannten Restschuldlebensversicherung zu entscheiden: In den Allgemeinen Bedingungen für die Restschuldlebensversicherung war Folgendes geregelt: (1) Der Versicherungsschutz ist ausgeschlossen bei Tod durch Ihnen bei Antragstellung bekannte Erkrankungen, ihrer Folgen oder Unfallfolgen, wegen derer Sie in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung
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Bauvertragsrecht: Kurze Gewährleistungsfrist gemäß VOB/B
Verwendung der VOB/B gegenüber einem Verbraucher: Keine Verkürzung der Verjährungsfrist auf vier Jahre gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 S. 1 VOB/B – das wird immer wieder übersehen! Nachdem der Bundesgerichtshof im Jahr 2008 entschieden hatte, dass die Bestimmungen der VOB/B bei Verwendung durch einen Unternehmer gegenüber einem Verbraucher auch dann der Klauselkontrolle unterliegen,
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Kraftfahrzeugversicherung / Kaskoversicherung, Beweis der Schuldunfähigkeit bei absoluter Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles, § 81 VVG
Das OLG Köln hatte in einem Verfahren im Juli 2017 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Ein Versicherungsnehmer verursachte einen Kfz-Unfall, wobei unmittelbar nach dem Unfall bei ihm eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von 2,19 Promille festgestellt wurde. Der Versicherungsnehmer stritt mit seinem Versicherer darüber, ob dieser verpflichtet war, Versicherungsschutz für das Unfallereignis zu gewähren. Der Versicherer berief sich