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Nachträglicher Fortfall einer Vertragsstrafenvereinbarung
1. Wird ein mit einer Vertragsstrafe bewehrter Baufertigstellungstermin einvernehmlich verschoben, wird die Vertragsstrafe, bezogen auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt, nicht verwirkt. 2. Für den einvernehmlich neu festgelegten Fertigstellungs-termin gilt die im Vertrag vorgesehene Vertragsstrafe nicht automatisch, sondern dann, wenn sie nach der ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien auch für diesen verschobenen Termin wiederum gelten soll. 3.
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Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Vereinbarung einer Bauausführung, die nicht die Mindeststandards der anerkannten Regeln der Technik einhält
1. Hat eine Bauleistung (Werkleistung) unter anderem den Zweck, das Risiko bestimmter Gefahren bzw. von bestimmten Belästigungen abzuwehren, reicht für die Feststellung eines Werkmangels bereits die Gefahr des Risikos der Verwirklichung der Gefahr (z. B. Durchbiegen von Treppenstufen mangels DIN-gerechter Stufenstärke; Risiko von Schallimmissionen durch Nichtgewährleistung der geschuldeten gängigen Schallschutzstandards) aus. 2. Es ist zwar
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Verbindlichkeit einer ggf. unbilligen Weisung des Arbeitgebers / Änderung der Rechtsprechung
Bisher entsprach es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass ein Arbeitnehmer eine strittige gegebenenfalls unbillige Weisung seines Arbeitgebers (Weisung nach § 106 Gewerbeordnung) solange befolgen muss, solange keine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, die die Unverbindlichkeit der Arbeitgeberweisung feststellt. Befolgt der Arbeitnehmer diese (gegebenenfalls unbillige) Arbeitgeberweisung nicht, drohte ihm nach bisherigem Stand nach Abmahnung sogar die
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Praxistipp zur Berufshaftpflichtversicherung der Selbständigen: Die Nachversicherung nicht vergessen!
Viele Selbständige, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Ingenieure, laufen die Gefahr, erst viele Jahre nach Beendigung ihrer beruflichen Tätigkeit wegen etwaiger beruflicher Fehler in Anspruch genommen zu werden. Dies liegt daran, dass derartige Schäden (z.B. wegen fehlerhafter steuerrechtlicher Beratung oder wegen Schäden an einem Bauwerk, Behandlungsfehler eines Arztes oder auch fehlerhafte anwaltliche Beratung) oft erst
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Bundesgerichtshof: Versicherer darf im Rahmen der Leistungsprüfung die ordnungsgemäße Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht auch ohne konkreten Anlass überprüfen
Der Bundesgerichtshof hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil vom 22.02.2017 die seit Jahren umstrittene Frage entschieden, ob der Versicherer im Rahmen der Prüfung seiner Leistungspflicht in einem Versicherungsfall berechtigt ist, von seinem Versicherungsnehmer auch Auskünfte zur Überprüfung der Erfüllung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verlangen. Diese Frage war nach Einführung des neuen VVG zum 01.01.2008
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Anspruch aus Rentenversicherung bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Der Bundesgerichtshof befasste sich in einem Urteil vom 26.04.2017 mit der Frage, ob ein Versicherungsnehmer aus einem 1991 abgeschlossenen Rentenversicherungsvertrag, der die Versorgung von Hinterbliebenen in Form einer Witwenrente vorsah, einen Anspruch darauf haben kann, dass sein Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf der Grundlage des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 16.02.2007 diese Hinterbliebenenversorgung fordern kann. Der Versicherer
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Treuwidrige Vertragsänderungsvereinbarung zum eingetretenen Versicherungsfall
Der BGH hatte sich im Beschluss vom 15.02.2017 erneut mit einer Vereinbarung eines Versicherers im Rahmen der Prüfung eines Antrages auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu befassen. In diesem Fall hatte der Versicherer aufgrund eines Gutachtens trotz einer naheliegenden sechsmonatigen Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers mit diesem eine Vereinbarung geschlossen, wonach sie ihm ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
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Handelsvertreter, aufgepasst:
Eine Vereinbarung, nach der über längere Zeiträume gezahlte Provisionsvorschüsse in Höhe des Unterverdienstes vom Unternehmer bei Beendigung des Handelsvertretervertrags zurückgefordert wer-den können, können wegen einer unzulässigen Kündigungserschwerung unwirksam sein. In diesem Fall läuft das Rückforderungsverlangen des Unter-nehmers bei Vertragsende leer! Im Einklang mit einer Reihe weiterer Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte und einem Urteil des BGH vom
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Gescheiterte Abnahme des Gemeinschaftseigentums
Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Zeit nach der gescheiterten Abnahme des Gemein-schaftseigentums und entsprechender Beschluss-fassung der Eigentümerversammlung die Erstattung von bislang aufgelaufenen Kosten der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung vom Bauträger verlangen? Der Fall: In den vom Bauträger vorformulierten Erwerbsverträgen über 203 Wohneinheiten in einer um 1999/2000 errichteten Wohnanlage ist in § 7 Abs. 4 vorgesehen,