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EuGH zum Ausschluss eines Bieters vom Vergabeverfahren wegen Verweigerung von Mindestlohnzahlung
Ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung eines bestimmten Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, kann von einem öffentlichen Auftraggeber vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden! In dem Rechtsstreit ging es um ein Vergabeverfahren der Stadt Landau (Rheinland-Pfalz), welches den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefen, Päckchen und Paketen mit einer
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Kammergericht Berlin zum werkvertraglichen Erfolgsversprechen des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten
Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass das werkvertragliche Erfolgsversprechen des mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten auf die Entstehung eines mängelfreien Bauwerks gerichtet ist. In erster Linie schuldet der objektüberwachende Architekt wirksame Maßnahmen zur Vermeidung des Entstehens von Baumängeln, erst in zweiter Linie Maßnahmen zur Mängelbeseitigung. In dem vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteil wird in dankenswerter Klarheit
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BGH zur Frage falscher Angaben beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
In einem ausführlichen Aufsatz zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung für die Internetplattform dasinvestment.com hat Rechtsanwalt Markus von Laufenberg sich mit dem BGH-Urteil vom 25.11.2015 beschäftigt. Der Aufsatz analysiert die Besonderheiten des Falles ebenso wie die sich für Versicherer, Versicherte und beteiligte Makler hieraus ergebenden Konsequenzen. Die Volltextversion finden Sie hier. [BGH, Urt. v. 25.11.2015 – Az.
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Nachlese: Wichtiges Urteil des OLG Nürnberg zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Abnahmeverweigerung wegen Archtiektenfehlern
Bauherren aufgepasst: Verjährungsfalle! Bei Verweigerung der Abnahme wegen Baumängeln oder wegen Fehlern des Architekten können Mängelansprüche ggfs. in der regelmäßigen Verjährungsfrist von (nur) 3 Jahren verjähren. So hat das OLG Nürnberg bereits in einem Urteil vom 27.11.2013 entschieden. Bisher hat der Bundesgerichtshof für das neue, ab 01.01.2002 geltende Schuldrecht noch nicht entschieden, ob Mängelansprüche vor
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BGH-Grundsatzurteil zur Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen für Wohnraummietverträge
1. Bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB ist auf die tatsächliche Wohnfläche abzustellen, nicht auf die im Mietvertrag davon abweichend – größer oder kleiner – angegebene Mietfläche. 2. Bei der Ermittlung des erhöhten Mietbetrages ist die Kappungsgrenze gemäß § 558 Absatz 3 BGB zu berücksichtigen. Unter teilweiser Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof
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Vorsicht vor Fake-Rechnungen von .DE Deutsche Domain!
Der Fantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Nach diesem Prinzip wird derzeit wieder ein ebenso durchschaubarer wie dreister Versuch gestartet, unachtsame Internetnutzer zu schröpfen. Unter dem irreführenden Namen .DE Deutsche Domain, der mutmaßlich Post von der die .de-Domains verwaltenden DENIC vortäuschen soll, werden derzeit Spammails mit einer „Rechnung“ im Anhang versendet. Der Mailtext zeigt bereits,
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Rechtsschutzversicherte aufgepasst: Prüfen Sie etwaige Erstattungsansprüche gegen Ihren Rechtsschutzversicherer auf Verjährung zum 31.12.2015!
In einer Entscheidung vom Anfang dieses Jahres hat der für Versicherungsfragen zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine langjährige Rechtsprechung zur Frage der zeitlichen Anknüpfung des Entstehens eines Rechtsschutzversicherungs-falles aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist für Rechtsschutzversicherer wie Versicherte von nachhaltiger Bedeutung, weil sie einerseits erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung von Rechtsschutz in der Zukunft haben wird. Das
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Unzulässiges Wohnen im Teileigentum – Verjährung oder Verwirkung?
Die zu einem Teileigentum gehörenden, im Souterrain gelegenen und in der Teilungserklärung als Hobby-, Vorrats- und Kellerräume sowie Flure ausgewiesenen Räume werden seit Jahren, zuletzt zweimal nach dem Jahre 2007 (neu) als Wohnraum vermietet. Nach Erwerb eines im Objekt belegenen anderen Sondereigentums im Jahre 2007 verlangt die Klägerin Unterlassung der Nutzung zu Wohnzwecken. Der Beklagte
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Inkrafttreten der Europäischen Erbrechts-VO zum 17.08.2015 – Eine erste Bewertung
Zum 17.08.2015 trat für alle Erbrechtsfälle, die ab diesem Datum eingetreten sind, die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 04.07.2012 in Kraft. Die ErbVO gilt für die meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Ausnahme: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich). Sie schafft ein einheitliches Kollisionsrecht für die Bestimmung der internationalen