Unsere News - Versicherungsrecht
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
LG Berlin: Verschließen der Autotüren mittels Störsender verhindert – Kein Fall für die Hausratversicherung!
Gelangen unbefugte Dritte durch die unverschlossenen Fahrzeugtüren in ein Fahrzeug, liegt kein Einbrechen im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Ein Einbrechen liegt auch dann nicht vor, wenn die Dritten durch einen Störsender „Jamming“ den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindern, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt. Das LG Berlin musste sich im September 2014 mit folgendem Sachverhalt beschäftigen:
-
Wichtiger Tip für Versicherungsnehmer zum Thema Pfändungsschutz bei Kapitallebensversicherungen
Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Pfändungsschutz und zwar auch dann nicht, wenn in ihnen ein Rentenwahlecht vereinbart worden ist. Aus diesem Grund kann nach § 167 VVG jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schutz der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851 c Abs. 1
-
OLG Stuttgart zur Gestaltung der Belehrung des Versicherten hinsichtlich der Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverletung
In der Rechtsprechung ist nach wie vor nicht abschließend geklärt, welche Anforderungen an die Gestaltung einer Belehrung nach § 19 Abs. 5 VVG zu stellen sind. Nach dieser Vorschrift muss der Versicherer bei der Beantragung eines Versicherungsvertrages den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hinweisen. Das OLG Stuttgart beschäftigte sich
-
OLG Hamm: Bei „übermäßiger Beanspruchung“ von gemietetem Wohnraum durch Haustierhaltung entfällt Deckungsschutz der Haftpflichtversicherung
Tierhalter aufgepasst! Wer als Mieter zahme Haustiere hält, genießt – den Abschluss einer entsprechenden Haftpflicht-Police vorausgesetzt – grundsätzlich für durch diese verursachte Schäden Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung umfasst aufgrund des Zusammenspiels der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und der Risikobeschreibungen und besonderen Bedingungen von Haftpflichtrisiken (RBE Privat) auch durch Haustiere verursachte Schäden. Zwar schließen die AHB zunächst gem.
-
LG Berlin zur unwirksamen Befristung eines Leistungsanerkenntnisses bei Berufsunfähigkeit gemäß § 173 Abs. 2 VVG n.F.
Die Befristung nach § 173 Abs. 2 VVG in seiner neuen Fassung seit dem 01.01.2008 birgt nach wie vor nicht geklärte Rechtsfragen (vgl. unsere News vom 13.07.2013). Das LG Berlin hatte sich nunmehr mit der Frage zu befassen, ob ein Berufsunfähigkeits-Versicherer, der in seinen Allgemeinen Bedingungen (AVB) keine Befristungsmöglichkeit für ein Erstanerkenntnis des Leistungsanspruchs des
-
Versicherungsrecht für WEG: LG Hamburg zum Leitungswasserbegriff bei Wasseraustritt aus einer Duschwanne
Das LG Hamburg hatte im November 2012 folgenden Sachverhalt zu beurteilen: In einer Wohnungseigentümergemeinschaft war in einer Wohnung aus der Duschwanne beziehungsweise der Duschkabine Wasser gelaufen und hatte zu Schäden in einer anliegenden Wohnung eines anderen Wohnungseigentümers geführt. Dieser Wohnungseigentümer verklagte sodann den schädigenden Wohnungseigentümer auf Ersatz wegen der Schäden im Zusammenhang mit dem Wassereintritt
-
OLG Stuttgart zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in den Versicherungsbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers
In vielen Kfz-Haftplichtversicherungen werden Beitragsermäßigungen z.B. für eine maximale Jahresfahrleistung, für die Unterbringung des Pkw in einer Garage oder in einem Parkhaus oder aus anderen Gründen vereinbart. Das OLG Stuttgart hatte sich mit einem Vertrag zu befassen, in dem der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer eine Beitragsermäßigung für eine maximale Jahresfahrleistung von 9.000 km vereinbart hatte.
-
BGH zu den Anforderungen an eine alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung eines längeren Artikels. Hier finden Sie die Volltextversion. Der BGH befasste sich in einem Beschluss vom 30.10.2013 ausführlich mit der Frage, ob eine Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen im konkreten Fall als eine „medizinisch notwendige Maßnahme“ anzusehen war und der Krankenversicherer daher die Kosten der Behandlung zu übernehmen
-
BGH zu den Anforderungen an eine alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers
Der BGH befasste sich in einem Beschluss vom 30.10.2013 ausführlich mit der Frage, ob eine Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen im konkreten Fall als eine „medizinisch notwendige Maßnahme“ anzusehen war und der Krankenversicherer daher die Kosten der Behandlung zu übernehmen hat. Diese medizinische Notwendigkeit hatten die Vorinstanzen angelehnt. Der Beschluss des BGH verdient