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OLG Naumburg, Beschluss vom 14.08.2012 – 10 W 39/12
Begründen Rechtsausführungen des Sachverständigen seine Ablehnung wegen Befangenheit?
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Anspruch auf zusätzliche Vergütung trotz Pauschalpreisvertrag?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.04.2010 (BGH, Beschluss vom 06.09.2012 / Nichtzulassungsbeschwerde VII ZR 83/10)
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Abmahnungen von U+C für Erotic Planet
Rechtsanwälte Urmann + Collegen mahnen zu einem weiteren Porno-Titel ab
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Abmahnungen von Rechtsanwalt Lutz Schroeder für Social Eye Player
Neue Abmahnwelle von der Kanzlei Lutz Schroeder aus Kiel
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Abmahnkanzleien bewegen sich
Auswirkungen des BGH-Urteils vom 15.11.2012 zur Elternhaftung auf den Abmahnbetrieb
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Umlagefähigkeit von Kosten des Centermanagers eines Einkaufszentrums
Eine Klausel in einem formularmäßigen Mietvertrag über Geschäftsräume in einem Einkaufszentrum, die dem Mieter als Nebenkosten nicht näher aufgeschlüsselte Kosten des Centermanagers auferlegt, ist intransparent und daher unwirksam. Die Wirksamkeit der daneben ebenfalls vereinbarten anteiligen Umlage der Kosten der Verwaltung wird von der Nichtigkeit der versuchten Umlage der Kosten für den Centermanager nicht berührt. Der
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Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen der Gesellschaft an Gesellschafter in der Krise der GmbH
§ 64 Satz 3 GmbHG verlangt die Verursachung der Zahlungsunfähigkeit durch eine Zahlung der GmbH, bei einer bloßen Vertiefung einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist er nicht anwendbar. Die bisher umstrittene Frage, ob bei der Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit nach § 64 Satz 3 GmbHG eine fällige Forderung des Gesellschafters in der zur Feststellung der insolvenzrechtlichen Zahlungsunfähigkeit
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Neuentwicklung unseres Webauftrittes
Die Webpräsenz www.lachner-vonlaufenberg.de erhält ein neues, zeitgemäßes Design
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BGH schränkt Elternhaftung für minderjährige Kinder bei Filesharing ein
In einer vielbeachteten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 15.11.2012 die Haftung von Eltern für ihre minderjährigen Kinder eingeschränkt, soweit es um Filesharing (illegales Tauschen von urheberrechtlich geschützten Inhalten über sog. Internet-Tauschbörsen) geht. Nach dem neuen Urteil, weölches ein wichtiges Signal für zunehmend verunsicherte Familien setzt, haften Eltern dann nicht als „Störer“ (d.h. als Anschlussinhaber, die