Unsere News - Rechtsprechung
- Abmahnwesen
- Allgemeines
- Arbeitsrecht
- Architektenrecht
- Ausbildung & Karriere
- Baurecht
- Corona-News
- Gesellschaftsrecht
- Gesetzgebung
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- IT-Recht / Recht der neuen Medien
- Praxistipps
- Recht kurz
- Rechtsprechung
- Sonstige Rechtsgebiete
- Strafrecht
- Telekommunikation
- Versicherungsrecht
- Versteckt
- Vertriebsrecht
- Zwangsvollstreckung / Inkasso
-
BGH zur Haftung des Versicherungsmaklers als „treuhänderischer Sachwalter“ seines Auftraggebers
In seiner Entscheidung vom 10.03.2016 hat der Bundesgerichtshof ausführlich zu der umfassenden Pflichtenstellung und der daraus folgenden sehr weitreichenden Haftung des Versicherungsmaklers gegenüber einem Auftrag gebenden Unternehmen Stellung genommen. Dabei hat er in mehreren Leitsätzen die für die Praxis wichtigen Grundlagen und Grundsätze der Haftung dargestellt und auf eine prozessrechtliche hingewiesen. 1. Die Pflichten des
-
Sozialversicherungsfreiheit von Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern ohne generelle Sperrminorität – wie ist das gestaltbar?
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, bei der Gesellschafterbeschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden und an der der Gesellschafter-Geschäftsführer zu weniger als 50 % beteiligt ist, ist in der Regel abhängig beschäftigt, weil er den Weisungen der Gesellschafterversammlung unterliegt. Er unterliegt daher grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Von dieser Grundregel gibt es seit jeher in bestimmten Fallkonstellationen Ausnahmen. Ein
-
BGH zum Anspruch eines einzelnen Wohnungseigentümers auf Herstellung von Barrierefreiheit in einer Wohnungseigentumsanlage
1. Ein Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Einbau eines Personenaufzuges im gemeinschaftlichen Treppenhaus der Wohnungseigentumsanlage auch auf eigene Kosten nur dann, wenn alle übrigen Wohnungseigentümer dem zustimmen. Das gilt – so der BGH – auch dann, wenn der die Baumaßnahme beabsichtigende Wohnungseigentümer oder die von ihm und seiner Frau häufig betreute Enkeltochter wegen einer Gehbehinderung die
-
Vermieter aufgepasst: Der Bundesgerichtshof ändert seine Rechtsprechung zur Eigenbedarfskündigung
Die Verletzung der Pflicht zum Angebot einer freiwerdenden Alternativwohnung macht die Kündigung nicht unwirksam, verpflichtet den Vermieter aber zum Schadenersatz! 1. Eine (außen) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts kann eine Eigenbedarfskündigung mit dem Eigenbedarf eines ihrer Gesellschafter oder dessen Angehörigen begründen, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist entsprechend anzuwenden. 2. Ein Vermieter, der wegen
-
Reservierungsgebühr beim Makler: In Verbraucherverträgen unzulässig?
Das Landgericht Berlin hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin einem Berliner Maklerunternehmen die Vereinbarung einer Reservierungsgebühr in einem Verbraucherformularvertrag untersagt. Nach Auffassung des LG Berlin widerspricht eine Reservierungsgebühr als zusätzliche, neben der typischen Vergütung des Maklers in Form der Courtage stehende erfolgsunabhängige Vergütung dem gesetzlichen Leitbild des Maklerrechts. Die Reservierungsgebühr benachteiligte wegen ihrer Erfolgsunabhängigkeit
-
BAG zum Urlaubsanspruch bei auf den 30.06. endenden oder auf den 01.07. beginnenden Arbeitsverhältnissen
Wird ein Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum 01. Juli eines Jahres begründet, kann der Arbeitnehmer in diesem Jahr keinen Vollurlaubsanspruch erwerben. Endet sein Arbeitsverhältnis zum 30. Juni eines Kalenderjahres, so steht dem Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit lediglich ein Anspruch auf anteiligen Urlaub zu. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich in einem Urteil vom 17.11.2015 mit der Frage auseinanderzusetzen,
-
OLG Düsseldorf: Ist eine Vertragsstrafe hinfällig, wenn der Fertigstellungstermin einvernehmlich verschoben wird?
Zu dieser sehr häufig praktisch werdenden Fragestellung hat das OLG Düsseldorf im Urteil vom 07.04.2016 folgende Antworten gegeben: 1. Bei einer einvernehmlichen Verschiebung des Baufertigstellungstermins ist eine Vertragsstrafe im Hinblick auf den ursprünglich vereinbarten Fertigstellungszeitpunkt nicht ohne Weiteres verwirkt. Anmerkung: Denn die Zustimmung des Auftraggebers zu einem neuen Terminplan des Auftragnehmers, der einen späteren Fertigstellungszeitpunkt
-
OLG Brandenburg zur Gewährleistung des Architekten bei stufenweiser Beauftragung
Bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten (beispielsweise zunächst mit den Leistungsphasen 1 und 2, 3 und 4 oder 1 bis 4) schuldet der Architekt die in der jeweiligen Stufe gesondert beauftragten Leistungen als eigenständigen Werkerfolg. Etwaige Mängelansprüche betreffend die in der jeweiligen Stufe beauftragten Leistungen und ihre Durchsetzbarkeit können auch verjährungsrechtlich ein eigenes Schicksal haben.
-
BGH zur Auswirkung der Vereinbarung einer Baukostenobergrenze auf das Architektenhonrar
Wird eine zwischen Architekt und Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze – dabei handelt es sich um eine Beschaffenheitsvereinbarung zu der dem Architekten übertragenen Werkleistung – nicht eingehalten, ändert dies wegen des zwingenden Preisrechts der HOAI grundsätzlich nichts daran, dass der Architekt sein Honorar nach den höheren anrechenbaren Kosten abrechnen muss. Allerdings hat der Auftraggeber gegen den Architekten