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Rechtsschutzversicherte aufgepasst: Prüfen Sie etwaige Erstattungsansprüche gegen Ihren Rechtsschutzversicherer auf Verjährung zum 31.12.2015!
In einer Entscheidung vom Anfang dieses Jahres hat der für Versicherungsfragen zuständige 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs seine langjährige Rechtsprechung zur Frage der zeitlichen Anknüpfung des Entstehens eines Rechtsschutzversicherungs-falles aufgegeben. Diese Rechtsprechungsänderung ist für Rechtsschutzversicherer wie Versicherte von nachhaltiger Bedeutung, weil sie einerseits erhebliche Auswirkungen auf die Gewährung von Rechtsschutz in der Zukunft haben wird. Das
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Unzulässiges Wohnen im Teileigentum – Verjährung oder Verwirkung?
Die zu einem Teileigentum gehörenden, im Souterrain gelegenen und in der Teilungserklärung als Hobby-, Vorrats- und Kellerräume sowie Flure ausgewiesenen Räume werden seit Jahren, zuletzt zweimal nach dem Jahre 2007 (neu) als Wohnraum vermietet. Nach Erwerb eines im Objekt belegenen anderen Sondereigentums im Jahre 2007 verlangt die Klägerin Unterlassung der Nutzung zu Wohnzwecken. Der Beklagte
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Inkrafttreten der Europäischen Erbrechts-VO zum 17.08.2015 – Eine erste Bewertung
Zum 17.08.2015 trat für alle Erbrechtsfälle, die ab diesem Datum eingetreten sind, die Europäische Erbrechtsverordnung (ErbVO) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 04.07.2012 in Kraft. Die ErbVO gilt für die meisten Mitgliedsstaaten der europäischen Union (Ausnahme: Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich). Sie schafft ein einheitliches Kollisionsrecht für die Bestimmung der internationalen
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Patienten aufgepasst! BGH zum „Beginn der Heilbehandlung“ am Beispiel der Zahnbehandlungs- und Zahnersatzzusatzversicherung
Zwischen Versicherern und Versicherungsnehmer entsteht immer wieder Streit darüber, wann der Versicherungsfall im Rahmen von Zahnbehandlungs- und Zahnersatz-Zusatzversicherungen entsteht. Diese Frage ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn eine solche Zusatzversicherung nicht mehr in jungen Jahren abgeschlossen wird, was gar nicht so selten geschieht, da die Versicherer sehr intensiv um den Abschluss derartiger Zusatzversicherungen werben. Die
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BGH zum Aussageverweigerungsrecht des – ggf. geschiedenen – Ehepartners des Geschäftsführers im Rechtsstreit der GmbH
Kann auch der – gegebenenfalls geschiedene – Ehepartner eines Geschäftsführers als Zeuge im Rechtsstreit der GmbH mit einer dritten Partei die Aussage verweigern? Im deutschen Zivilprozessrecht gilt der sogenannte formale Parteibegriff. Danach kann, wer Partei eines Rechtsstreits ist, nicht Zeuge sein (und umgekehrt). Der Prozesspartei sind ihre Organe gleichgestellt, beispielsweise der Geschäftsführer der GmbH oder
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LG Berlin: Verschließen der Autotüren mittels Störsender verhindert – Kein Fall für die Hausratversicherung!
Gelangen unbefugte Dritte durch die unverschlossenen Fahrzeugtüren in ein Fahrzeug, liegt kein Einbrechen im Sinne der Versicherungsbedingungen vor. Ein Einbrechen liegt auch dann nicht vor, wenn die Dritten durch einen Störsender „Jamming“ den Verschluss der Fahrzeugtüren verhindern, ohne dass der Versicherungsnehmer dies bemerkt. Das LG Berlin musste sich im September 2014 mit folgendem Sachverhalt beschäftigen:
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Architekten aufgepasst: Der Bauherr muss gegebenenfalls vom Architekten nach einem etwaigen Kostenrahmen gefragt werden!
Auch wenn im Architektenvertrag keine Kostenobergrenze vorgesehen ist und auch wenn der Bauherr nicht von sich aus auf sein maximales Budget hinweist, kommt eine Haftung des Architekten in Betracht. In Anlehnung an ein Urteil des BGH vom 21.03.2013 nimmt das OLG München eine Pflicht des (nur) mit den Leistungsphasen 6 bis 8 (!) beauftragten Architekten
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Wichtiger Tip für Versicherungsnehmer zum Thema Pfändungsschutz bei Kapitallebensversicherungen
Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen unterliegen grundsätzlich nicht dem Pfändungsschutz und zwar auch dann nicht, wenn in ihnen ein Rentenwahlecht vereinbart worden ist. Aus diesem Grund kann nach § 167 VVG jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung jederzeit für den Schutz der laufenden Versicherungsperiode die Umwandlung in eine Versicherung verlangen, die den Anforderungen des § 851 c Abs. 1
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Achtung Bauherren: Wichtiges Urteil zur Sekundärhaftung des Architekten!
Auch nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8), nach Fertigstellung des Bauvorhabens und Abnahme aller Gewerksarbeiten, kann sich der Architekt noch während des Laufes der Gewährleistungsfrist wegen Verletzung der ihm obliegenden Untersuchungs- und Mitteilungspflicht haftbar machen mit der Folge, dass er sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist für Planungs- und Objektüberwachungs-mängel nicht