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Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss
Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss. 1. Ist eine Handelsgesellschaft (ein Vollkaufmann) Auftraggeber eines Bauvertrags, genügt es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag durch den Auftragnehmer, wenn dieser
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OLG Stuttgart zur Unwirksamkeit einer Vertragsstrafenklausel in den Versicherungsbedingungen eines Kfz-Haftpflichtversicherers
In vielen Kfz-Haftplichtversicherungen werden Beitragsermäßigungen z.B. für eine maximale Jahresfahrleistung, für die Unterbringung des Pkw in einer Garage oder in einem Parkhaus oder aus anderen Gründen vereinbart. Das OLG Stuttgart hatte sich mit einem Vertrag zu befassen, in dem der Versicherer mit dem Versicherungsnehmer eine Beitragsermäßigung für eine maximale Jahresfahrleistung von 9.000 km vereinbart hatte.
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Praxistipp: Auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute können für ihre Honoraransprüche von ihren Auftraggebern eine Erfüllungssicherheit gemäß § 648 a Abs. 1 BGB verlangen
„Unternehmer eines Bauwerks“ im Sinne von § 648 a BGB sind auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute. Das gilt auch dann, wenn ihre Planung (noch) nicht umgesetzt ist und sich mithin im Bauwerk noch nicht verwirklicht hat. Maßgebend für die Anwendung von § 648 a Abs. 1 BGB, wonach eine Erfüllungssicherheit für die vom Auftragnehmer
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Weiterer Erfolg für Datenschützer: EuGH erklärt Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig
Es war nach dem Gutachten des Generalanwaltes bereits erwartet worden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt würde (vgl. unsere News vom 13.12.2013). Dennoch ist die Deutlichkeit des heute ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für Datenschützer und vor allem Unionsbürger in höchstem Maße erfreulich. Der Kernsatz der Pressemitteilung lautet denn auch folgerichtig ebenso kurz wie
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Millionengeschäft Filesharing-Abmahnung vor dem Ende? AG Köln streicht Schadenersatzforderung drastisch zusammen
In einem vom Sachverhalt eher banalen Filesharing-Rechtsstreit (der Beklagte Anschlussinhaber ist nicht erschienen, so dass die Haftung unterstellt wurde und dem Grunde nach Versäumnisurteil erging) hat das Amtsgericht Köln in überraschend deutlicher Form die Schadensersatzansprüche der klagenden Rechteinhaberin buchstäblich zusammengestrichen. Die klagende Rechteinhaberin forderte für das per Filesharing erfolgte öffentliche Anbieten eines kompletten Musikalbums mit
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Achtung! Wichtiges BGH-Urteil: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen!
Ein wichtiges BGH – Urteil für Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer sowie Bauherren und Erwerber: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen! Der Leitsatz des Urteils lautet: „Steht dem Erwerber während des Verzuges des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in
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BGH zur berechtigten Beendigung einer Auktion bei Ebay – Kein Anspruch des Höchstbietenden (Achtung: Altfall zu alten AGB!)
Der BGH hatte zu entscheiden, ob die vorzeitige Beendigung einer Internetauktion durch den Anbieter Schadenersatzansprüche des Höchstbietenden auslöst, wenn die Beendigung auf einer entsprechenden gesetzlichen Berechtigung des Anbietenden beruhte. Im vorliegenden Fall hatte der Anbieter die Auktion eines Kfz-Motors vor regulärem Auktionsende beendet und war daraufhin vom zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf den Ersatz des
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BGH zu den Anforderungen an eine alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers
Dieser Beitrag ist eine Zusammenfassung eines längeren Artikels. Hier finden Sie die Volltextversion. Der BGH befasste sich in einem Beschluss vom 30.10.2013 ausführlich mit der Frage, ob eine Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen im konkreten Fall als eine „medizinisch notwendige Maßnahme“ anzusehen war und der Krankenversicherer daher die Kosten der Behandlung zu übernehmen
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BGH zu den Anforderungen an eine alternativen Behandlungsmethode für die Beurteilung ihrer medizinischen Notwendigkeit bei unheilbarer, lebenszerstörender Krankheit des Versicherungsnehmers
Der BGH befasste sich in einem Beschluss vom 30.10.2013 ausführlich mit der Frage, ob eine Immunbehandlung eines metastasierenden Prostatakarzinoms mit dendritischen Zellen im konkreten Fall als eine „medizinisch notwendige Maßnahme“ anzusehen war und der Krankenversicherer daher die Kosten der Behandlung zu übernehmen hat. Diese medizinische Notwendigkeit hatten die Vorinstanzen angelehnt. Der Beschluss des BGH verdient

