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Verwaltungsgericht Köln: Im reinen Wohngebiet ist die Gänsehaltung (auch in geringer Zahl) unzulässig
Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Ordnungsverfügung der Stadt Pulheim bestätigt, durch die einem Ehepaar aufgegeben worden war, zwei auf einem rund 1.000 qm² großen Grundstück gehaltene Gänse von dem Grundstück zu entfernen. Zur Begründung wird in dem Urteil ausgeführt, in einem reinen Wohngebiet sei lediglich die Haltung von solchen Kleintieren zulässig, mit denen man typischerweise
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OVG Berlin-Brandenburg: Bei Abstellen eines Fahrzeuges muss auf mobile Halteverbotsschilder geachtet werden
Wer ein Auto parkt, das heißt endgültig für eine bestimmte Zeit abstellt, um sich dann vom Fahrzeug zu entfernen, muss sich vorher sorgfältig davon vergewissern, dass nicht mit mobilen Halteverbotsschildern das Halten oder Parken untersagt wurde. Ein flüchtiger Rundumblick, den der im vorliegenden Fall betroffene Autofahrer nach eigenen Angaben getätigt hatte, reiche nicht aus, so
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LG Frankfurt/M. zum Erschleichen einer Einwilligung zu Telefonwerbung
Wer sich von Kunden die Einwilligungserklärung für Telefonwerbung geben lassen will, muss dies in eindeutiger Art und Weise vorab tun. Hierfür reichts es nicht aus, wenn der Kunde erst nach Ausfüllen eines Teilnahmeformulars an einem Gewinnspiel mit zwingend notwendiger Bestätigung der Einwilligung durch Aktivieren eines weiterführenden Links über den Umfang der zu genehmigenden Werbung informiert
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OLG Thüringen: Keine Gebühr für Auszahlung eines Bankguthabens bei Vertragsende
Das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden, dass Banken bei Vertragsende für die Überweisung eines Restguthabens keine Gebühr berechnen dürfen. Die Auszahlung entspricht einer gesetzlichen Verpflichtung und kann AGB-mäßig nicht zum Nachteil des Kunden kostenpflichtig gestaltet werden. [Thüringer OLG, Urt. v. 08.01.2015 – Az. 1 U 541/14]
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Fußballfans aufgepasst: Wer nicht zum Spiel geht, dem droht die Kündigung der Dauerkarte
In Zeiten ohne Liga-Fußball bedarf es eines Ersatzes, den wir gern mit unseren ersten Fußball-Rechtsnews liefern: Unter dem vielsagenden Titel „Jahresfußball-Abo ade“ hat das AG München eine Entscheidung gefällt, die so manchem Dauerkarteninhaber schlaflose Nächte bereiten dürfte. Einem Fan, der bisher (Saison 2012/13) als Dauerkarten-Inhaber treuer Besucher der Heim-, Pokal- und Champions League-Spiele des FC
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AG München zur außerordentlichen Kündigung eines DSL-Vertrages wegen Leistungsunterschreitung
Das AG München hat das Vorliegen eines außerordentlichen Kündigungsrechts des Kunden eines DSK-Vertrages bejaht, wenn die in Aussicht gestellt Leistung um 60-70% unterschritten wird. Die dem entgegenstehenden AGB-Klauseln des Anbieters stehen dem nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen. [AG München, Urt. v. 07.11.2014 – Az. 223 C 20760/14]
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BGH: Kein Ausgleichsanspruch für kostenlos mitreisendes Kleinkind
Ein kostenlos mitreisendes Kleinkind hat keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätung. Die Fluggastrechteverordnung sieht für derartige Fälle nicht vor, dass es sich um einen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Sondertarif handelt. Der BGH hat eine Vorlage an den EuGH wegen Eindeutigkeit der zugrunde liegenden Regelungen abgelehnt. [BGH, Pressemitteilung Nr. 36/2015, Urt. v. 17.03.2015 – Az. X
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LG Köln zur Unzulässigkeit von 90%igen Stornopauschalen bei Nichtantritt einer Reise
Erfolg der Verbraucherschützer gegen DER Touristik GmbH: Ein Reiseveranstalter darf bei Nichtantritt der Reise nicht pauschal 90% des Reisepreises als Storno-Gebühr verlangen. Vielmehr ist die Stornogebühr auf den tatsächlichen Schaden des Veranstalters begrenzt und nach Reisearten differenziert zu berechnen. [LG Köln, Urt. v. 21.01.2015 – Az. 26 O 196/14]
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AG Frankfurt/M.: Nach Triebwerkschaden und Notlandung 40% Reisepreisminderung neben Flugausfallzahlung
Bei einem aufgrund Triebwerkschadens und Notlandung „katastrophalen“ Rückflug kann eine 40%ige Reisepreisminderung gerechtfertigt sein. Eine Anrechnung von Flugausfallzahlungen erfolgt dabei nicht. [AG Frankfurt am Main, Urt. v. 06.06.2014 – Az. 30 C 1590/13 (75)]

