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Vorsicht vor Baukostenvereinbarungen!
Eine Baukostenvereinbarung in einem Architekten- oder Ingenieurvertrag gemäß § 6 Abs. 2 HOAI 2009 ist unwirksam! Architekt oder Ingenieur können in diesem Falle das Honorar nach den tatsächlich höheren anrechenbaren Kosten berechnen! Nach Auffassung des BGH ist § 6 Absatz 2 HOAI 2009, der es den Parteien ermöglicht, schriftlich zu vereinbaren, dass das Honorar auf
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Der Versuch, bei der Beantwortung einer Vertragsofferte Annahmewillen zu suggerieren, dem Anbietenden tatsächlich aber geänderte Bedingungen unterzuschieben, kann auch „nach hinten losgehen“!
Wer bei der Annahme eines ihm unterbreiteten Angebots zum Abschluss eines (Bau-) Vertrags seinen davon in Teilen abweichenden Vertragswillen nicht klar und unzweideutig zum Ausdruck bringt, sondern in den Vertragstext des Angebots Teile des ursprünglichen Textes gegen von ihm in wesentlicher Hinsicht geänderte Textpassagen mit gleichem Schriftbild so einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar
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Vorsicht, Handwerker und Bauunternehmer – jetzt können Geschäfte „ohne Rechnung“ für den Auftragnehmer noch teurer werden als bisher!
1. Der Unternehmer, der sich den vereinbarten Werklohn ganz oder teilweise ohne Rechnungsstellung und Abführung von Umsatzsteuer auszahlen lässt, verstößt gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 Schwarzarbeitsgesetz. 2. Kann der Auftraggeber den Verstoß des Unternehmers (vgl. Ziffer 1.) erkennen und will er diesen Umstand zu seinem Vorteil nutzen, ist der Werkvertrag wegen Verstoßes gegen
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Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss
Um einem Bauvertrag mit einer Handelsgesellschaft (GmbH, OHG, Kommanditgesellschaft u.a.) die Bedingungen der VOB/B wirksam zugrunde zu legen, bedarf es keiner Aushändigung des Textes der VOB/B an den Auftraggeber bei Vertragsabschluss. 1. Ist eine Handelsgesellschaft (ein Vollkaufmann) Auftraggeber eines Bauvertrags, genügt es für die Einbeziehung der VOB/B in den Vertrag durch den Auftragnehmer, wenn dieser
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Praxistipp: Auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute können für ihre Honoraransprüche von ihren Auftraggebern eine Erfüllungssicherheit gemäß § 648 a Abs. 1 BGB verlangen
„Unternehmer eines Bauwerks“ im Sinne von § 648 a BGB sind auch Architekten, Statiker und sonstige Sonderfachleute. Das gilt auch dann, wenn ihre Planung (noch) nicht umgesetzt ist und sich mithin im Bauwerk noch nicht verwirklicht hat. Maßgebend für die Anwendung von § 648 a Abs. 1 BGB, wonach eine Erfüllungssicherheit für die vom Auftragnehmer
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Achtung! Wichtiges BGH-Urteil: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen!
Ein wichtiges BGH – Urteil für Bauträger, Generalunternehmer, Generalübernehmer sowie Bauherren und Erwerber: Der Verzug mit der Fertigstellung von selbst zu nutzendem Wohnraum kann einen Schadensersatzanspruch für entgangene Gebrauchsvorteile (Nutzungsentschädigung) begründen! Der Leitsatz des Urteils lautet: „Steht dem Erwerber während des Verzuges des Bauträgers mit der Übergabe der herzustellenden Eigentumswohnung kein dem erworbenen Wohnraum in
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Wichtige Änderungen für Bauherren und Immobilienbesitzer im neuen Jahr
Zum 01.01.2014 ist in einigen Bundesländern die Grunderwerbsteuer auf bis zu 6,5 % (Schleswig-Holstein) angehoben worden. Darüber berichteten wir bereits. Die Ende November 2013 im Bundesgesetzblatt Nr. 67 veröffentlichte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 wird am 01. Mai 2014 in Kraft treten. Von den Änderungen betroffen sind vor allem Neubauten. Unter anderem soll der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf aller
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Tipps für Bauherren: Planer-Aufträge richtig vergeben und Geld sparen!
Bauherren, die die Aufträge an den Architekten und an den Tragwerksplaner (Statiker) in der richtigen Reihenfolge beziehungsweise zeitlich aufeinander abgestimmt vergeben, können viel Geld sparen. Eine stufenweise Beauftragung des Architekten ermöglicht eine Kündigung des Auftrags, ohne eine hohe Vergütung (entgangenen Gewinn) für nicht mehr gewünschte und vom Architekten nicht erbrachte Leistungen zahlen zu müssen. Wer
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BGH zur Abkürzung der Verjährungsfrist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs
1. Die Abkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche für bauwerksbezogene Planungs- und Überwachungsleistungen von fünf Jahren auf zwei Jahre in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Ingenieurs ist auch dann unwirksam, wenn die AGB gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (oder gegenüber einem Unternehmer) Verwendung finden sollen. 2. Eine AGB-Klausel im Vertrag mit einem Ingenieur, der auch mit